Dieter Lengemann
Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Kreisumlage ist schlecht für Städte und Gemeinden:
Presse
Die SPD-Kreistagsfraktion bedauert sehr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur Anordnung der Kreisumlage durch das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde und sieht dies als einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung an.
"Nachdem die Klage des Landkreises Kassel gegen die Anordnung der Erhöhung der Kreisumlage zunächst vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich war, hatte man gehofft, dass unsere Städte und Gemeinden eine höhere Kreisumlage erspart bleiben würde", so der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dieter Lengemann. Zuvor wurde vom Regierungspräsidium im Zuge der Ersatzvornahme die vom Kreistagfestgesetzte Kreisumlage um 3 Prozentpunkte erhöht. Leider wurde dieses Vorgehen vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als richtig befunden und das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Gegen dieses Urteil legte der Landkreis Kassel Beschwerde ein, so dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Fall auseinanderetzen musste.