Bei der letzten Gemeindevertretung hat unsere Fraktion die Verkleinerung der Gemeindevertretung Lohfeldens von derzeit 36 (normalerweise 37) auf 31 Mitglieder vorgeschlagen.
Die Verkleinerung wäre mit der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2016 wirksam geworden.
Leider haben wir die erforderliche qualifzierte 2/3-Mehrheit klar verfehlt. Wir hätten 24 Ja-Stimmen benötigt, leider erzielten wir nur 18.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Zahl der Gemeindevertreter auf die nächst niedrigere Größengruppe im Sinne des § 38 HGO auf 31 Mitglieder abzusenken.
Die Gemeindevertretung beschließt diesbezüglich die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Lohfelden.
Die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Lohfelden ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Im Sinne des § 38 Abs.2 HGO kann durch die Hauptsatzung bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter/innen auf die für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden.
Die nächst niedrigere Größenklasse beträgt im Sinne des § 38 Abs. 1 HGO 31 Mitglieder. Die Anzahl der Gemeindevertreter könnte somit auf 35,33 oder 31 Mitglieder abgesenkt werden.
Die Absenkung der Zahl der Gemeindevertreter erfolgt durch die Änderung der Hauptsatzung. Die Änderung muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden (§ 38 Abs.2 letzter Satz HGO) und gilt für die nächste Wahlzeit.
Die Änderung der Hauptsatzung muss bis 12 Monate vor Ablauf der Legislaturperiode, also spätestens am 31.03.2015, Inkrafttreten.
Die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung muss daher so rechtzeitig erfolgen, dass eine amtliche Bekanntmachung bis spätestens 31.03.2015 erfolgen kann.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.