Unternehmen, die an der Börse sind, müssen die Gehälter des Vorstands zukünftig deckeln. Konkret muss der Aufsichtsrat eine Obergrenze für das Gehalt des Vorstands festlegen. Die Versammlung der Aktionäre kann diese Summe dann noch einmal verringern.
Damit kann verhindert werden, dass die Gehälter von Vorständen – wie in der Vergangenheit geschehen – ausufern. Zudem wird der Aufsichtsrat verpflichtet, den Aktionären klar und verständlich zu machen, nach welchen Kriterien der Vorstand vergütet wird.
Die, die ihr Geld in börsennotierten Unternehmen anlegen, bekommen damit mehr Transparenz und Kontrolle über die Vorstandsgehälter. Das ist ein wichtiger Schritt, damit das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit auch wieder für Vorstände von großen Unternehmen gilt.