Kommunen bei der Energiewende nicht kaltstellen

Veröffentlicht am 23.11.2011 in Kommunalpolitik

Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat an CDU und FDP appelliert, von ihrer im Rahmen des Energiegipfels gefundenen Formulierung zur Regelung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (§121 der Hessischen Gemeindeordnung) abzurücken. „SPD, Grüne, die kommunalen Spitzenverbände und der DGB haben schon beim Energiegipfel mit Protokollerklärungen deutlich gemacht, dass sie diese Änderungen nicht mittragen können. Wer die Kommunen bei der Energiewende kaltstellt, blockiert den Veränderungsprozess – zum Schaden wirtschaftlicher Wachstumschancen für ganz Hessen“, sagte Gremmels am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden gemeinsam mit dem Baunataler Bürgermeister und stellvertretenden SPD-Landesvorsitzenden Manfred Schaub und dem Energie- und Kommunalrechtler Dr. Fabio Longo.

Nach dem bisher vorliegenden Entwurf – der jetzt in einen offiziellen Änderungsantrag münden solle - gehe der aktuelle Vorschlag von CDU und FDP an der aktuellen Diskussion und den Bedürfnissen der Kommunen an einer Beteiligung an der Energiewende „nicht nur meilenweit vorbei, sondern macht diese nahezu unmöglich“, sagte Gremmels. Ganz praktisch bedeute die von CDU und FDP vorgeschlagene Regelung:

· Es werden lediglich die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie das Einspeisen in bestehende Netzstrukturen ermöglicht, Energieverteilung über Netze und der Energievertrieb werden endkommunalisiert.

· Kommunen werden auch bei Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien gegängelt: 50 Prozent Zwangsbeteiligung privater Dritter an Gemeindeunternehmen. Das Hauptgeschäft kommunaler Energieerzeugung wird unmöglich gemacht: Es soll lediglich die wirtschaftliche Beteiligung an der Verteilung von Wärme (thermischer Energie) gestattet werden. Und dies auch nur, wenn sie mit regenerativen Energiequellen erzeugt worden ist. Der Betrieb kleinerer Gaswerke sowie die Verteilung des darin erzeugten Stroms scheiden damit aus.

· Stadtwerke-Neugründungen und Gemeinschaftsunternehmen unter kommunaler Führung werden erheblich erschwert: Die Verteilung von Strom durch kommunale Unternehmen ist nach dem Vorschlag von CDU und FDP nicht gestattet, gerade der Beteiligung an Stromnetzen kommt aber eine wesentliche Bedeutung zu.

· Die Breitbandversorgung für schnelles Internet in ländlichen Regionen und andere Aufgaben der Daseinsvorsorge werden gänzlich ausgeklammert.

· Kommunale Aktivitäten werden durch neues Klagerecht privater Wettbewerber im Keim erstickt: Den Koalitionsfraktionen geht es nicht um eine zukunftsorientierte Absicherung der Energieerzeugung und –versorgung auf kommunaler Ebene, sondern es steht der Schutz vermeintlicher privater wirtschaftlicher Interessen im Vordergrund.

Gremmels erinnerte an das Hin und Her der Koalition beim Thema wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. „Die Arbeitsgruppe von Frau Puttrich hat einen fortschrittlichen Vorschlag erarbeitet, der dann von der Koalition auf Eis gelegt wurde. Den jetzt vorliegenden Koalitions-Kompromiss hat FDP-Fraktionsvize Wolfgang Greilich bereits am Tag nach dem Energiegipfel selbst infrage gestellt, trotzdem geht er jetzt ins Verfahren. Wiesbadens Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller (CDU) kommt zum Ergebnis, dass der Vorschlag teilweise eine Verschlechterung der bisherigen Gesetzeslage bedeute. Das alles zeigt, dass CDU und FDP hier öffentliche Koalitionsverhandlungen führen, die den Kommunen im Ergebnis schaden, nicht nutzen“, so Gremmels. Recht habe der Wiesbadener Oberbürgermeister mit der Forderung: „Es muss eine Gesetzesänderung geben, die praktikabel ist und dem Ziel einer Stärkung der Kommunen gerecht werde.“ (FAZ 12.11.2011).

Auch der der schwarz-grün regierte Kreis Marburg-Biedenkopf habe vergangene Woche im Kreistag einstimmig eine Resolution beschlossen, die eine echte kommunalwirtschaftliche Betätigung im Sinne des SPD-Gesetzentwurfs verlange. „Bei einer so breiten Ablehnung sollten CDU und FDP nochmals in sich gehen. Lieber keine Änderung des §121 HGO als diese“, forderte Gremmels.

Baunatals Bürgermeister Manfred Schaub erklärte: „Die Energiewende in Hessen kann nur mit starken Städten und Gemeinden gelingen. Die Landesregierung hat trotz ihres Energiegipfels immer noch nicht verstanden, dass die Energiewende keine Schauveranstaltung ist.“ Das Handeln müsse von wirtschaftlicher und sozialer Vernunft geprägt sein und dürfe nicht allein unter dem Eindruck einer Katastrophe wie der in Fukushima stehen. Die SPD habe – besonders in der Solarregion Nordhessen – schon seit Mitte der 90er Jahre an Konzepten für eine Energiewende zum Nutzen der Regionen gearbeitet. „Die Energiewende ist die Chance für mehr Wirtschaftskraft in den ländlichen Räumen und für neue Einnahmen des Handwerks, mittelständischer Unternehmen und der Kommunen. Dazu brauchen wir endlich ein modernes Gemeindewirtschaftsrecht, das den Städten und Gemeinden die Freiheit gibt, die Energiewende zum Nutzen der Menschen vor Ort zu gestalten.“

Der auf das Energie- und Kommunalrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Fabio Longo betonte, dass die Kommunen seit Jahren auf mehr Freiraum für wirtschaftlich sinnvolles Handeln im Bereich der Energieversorgung warteten. „Die Enttäuschung ist nun landauf landab groß, weil die versprochene Modernisierung des Gemeindewirtschaftsrechts mit einem Rückschritt enden soll“, sagt Longo, der Städte und Gemeinden im Dschungel des Gemeindewirtschaftsrechts berät. „Wer erneuerbare Energieproduktion vor Ort wirklich will, darf Gemeinden nicht einschränken, mit bürokratischen Hemmnissen überziehen und neue Klagemöglichkeiten gegen Gemeindeunternehmen schaffen. Die aktuelle Gesetzeslage ist deshalb sogar besser als die geplante Änderung der HGO.“

Gremmels und Schaub versprachen, nach einem Wahlsieg in Hessen den Kommunen dann wieder eine echte kommunalwirtschaftliche Betätigung einräumen zu wollen. „Die Kommunen sind der Schlüssel zu einer echten Energiewende“, so die beiden SPD-Politiker abschließend.

 

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