Diehl: "Sittenwidrige Ausbeutung junger Menschen gehört verboten!"
Der Juso-Landesvorstand hat sich auf seiner Sitzung Anfang Dezember in Marburg einstimmig für die Einführung eines gesetzlichen Verbots des 'unbezahlten Probearbeitens' bei Minijobs ausgesprochen. Die Jusos fordern von der hessischen Landesregierung die Verankerung eines Verbots des unentgeltlichen Probearbeitens im Recht der Ordnungswidrigkeiten, die Kontrolle durch die Ordnungsbehörden und eine Ahndung von Verstößen durch abschreckende Bußgelder.
"Junge Menschen, die auf einen Job angewiesen sind, können sich nicht gegen die Ausbeutung durch unbezahltes 'Probearbeiten' wehren. Leider kommt es zu keinen Gerichtsverfahren gegen diese sittenwidrige und rechtswidrige Praxis, da die Betroffenen eine Klage scheuen, um ihre Chancen auf den angestrebten Job zu wahren. Es muss eine gesetzliche Regelung her, damit junge Menschen nicht erst unbezahlt arbeiten müssen, um später vielleicht für die gleiche Arbeit entlohnt zu werden. Arbeit ist Arbeit und gehört deshalb bezahlt!" so Juso-Landeschef Felix Diehl.
Immer öfter müssen Arbeitssuchende bevor sie einen Nebenjob, etwa als Verkäuferin oder Kellner, antreten 'dürfen', kostenlos an mehreren Tagen "Probearbeiten". Auch in Hessen ist es vielfach üblich, dass insbesondere Heranwachsende und junge Erwachsene wie Oberstufenschüler oder Studierende, die mit einem Nebenjob ihren Lebensunterhalt finanzieren oder aufbessern wollen, vor einer Einstellung wie selbstverständlich mehrmals ohne Entlohnung arbeiten müssen. Zudem werden beim kostenlosen 'Probearbeiten' keine Sozialabgaben abgeführt. Bei dieser Form der Schwarzarbeit sind die kostenlosen Arbeitskräfte auch nicht gegen Arbeitsunfälle versichert.