Hilfe zum Ausgleich von Energiemehrkosten

Veröffentlicht am 10.03.2023 in Landespolitik

Der SPD Fraktion im Hessischen Landtag ist wichtig, dass auch Vereine entlastet werden. Gemeinsam mit den Regierungsfraktionen hat die SPD das im Landesprogramm "Hessen steht zusammen" verankert.

Am 01. März 2023 startete in Hessen die „Hilfe zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten“ durch das Land. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe eine Förderung für ihre Energiekosten beantragen.

Wir hoffen, dass viele Vereine diese Chance nutzen, um die, durch die steigenden Energiekosten, schwierige Zeit beim Betreiben von Vereinsheimen und -plätzen zu überbrücken.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen. Sofern vorhanden, muss auch der Dachverband seinen Sitz in Hessen haben.

Was wird gefördert?
Gefördert werden jetzt die Energiemehrkosten, die zwischen dem 1. März 2022 und dem 28. Februar 2023 angefallen sind. Später wird es eine weitere Förderungsphase vom 1. März bis 31. Dezember 2023.

Wie hoch wird gefördert?
Wenn in diesen Zeiträumen der Verein im Vergleich zu 2019 nachweislich eine Steigerung von Energiekosten von mindestens 1.000 € hatte, werden 80% diese Mehrkosten vom Land Hessen übernommen - bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

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