Im Koalitionsausschuss durchgesetzt: Wir verlängern die Mietpreisbremse bis 2025. In angespannten Wohnlagen darf die Miete bei Neuvermietungen damit weiterhin nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dazu wird der Betrachtungszeitraum von 4 auf 6 Jahre erhöht, wodurch die Vergleichsmiete zukünftig geringer ausfällt.
Bei Verstößen können Mieterinnen und Mieter die zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern – jetzt bis 2½ Jahre nach Vertragsschluss. Außerdem sollen zukünftig diejenigen, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen wollen, um selbst darin zu wohnen, höchstens die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.