Bezahlbares Wohnen und mehr

Veröffentlicht am 02.09.2019 in Bundespolitik

Im Koalitionsausschuss durchgesetzt: Wir verlängern die Mietpreisbremse bis 2025. In angespannten Wohnlagen darf die Miete bei Neuvermietungen damit weiterhin nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dazu wird der Betrachtungszeitraum von 4 auf 6 Jahre erhöht, wodurch die Vergleichsmiete zukünftig geringer ausfällt.

Bei Verstößen können Mieterinnen und Mieter die zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern – jetzt bis 2½ Jahre nach Vertragsschluss. Außerdem sollen zukünftig diejenigen, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen wollen, um selbst darin zu wohnen, höchstens die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.

Damit lösen wir Stück für Stück ein Problem, das die Menschen
mehr und mehr besorgt – ein bezahlbares Zuhause.

 

 

 

 

 

 

 

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