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"Streit ums Betreuungsgeld" > Merkel rechnet mit falschen Zahlen >

Veröffentlicht am 07.04.2012 in Bundespolitik

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält unbeirrt am geplanten Betreuungsgeld fest. - dem kräftigen Gegenwind aus den eigenen Reihen und den Mahnungen aus der Wissenschaft zum Trotz. Neue Untersuchungen belegen, dass die Bundesregierung die Kosten dieses CSU-Prestigeprojekts schön rechnet und dabei die negativen Folgen einer " Herdprämie " außer Acht lässt.

Ökonomen warnen vor einer Kostenexplosion beim Betreuungsgeld. "Zu Recht weisen sie darauf hin, dass der vielerorts schleppende Fortschritt beim Betreuungsausbau auch Kostenrisiken für die unsinnige Fernhalteprämie der Bundesregierung in sich birgt", so die Reaktion von SPD-Vize Manuela Schwesig auf neue Analysen zum geplanten Betreuungsgeld.

Experten warnen vor Kostenexplosionen

Die "Financial Times Deutschland" hat für ihre aktuelle Ausgabe vom (Dienstag den 3. April 2012) Daten zusammen getragen, die für die Einführung des Betreuungsgeldes relevant sind. Dmnach haben jährlich
Eltern von rund 1,1 Millionen Kindern Anspruch auf Bargekd aus dem neu anzulegenden Finanztopf Doch die Bundesregierung kalkuliert mit anderen Zahlen: Sie rechnet mit weniger als 700.000 Antragstellern. Dabei gibt es bei weitem nicht so viel Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren, wie ursprünglich angenommen. Das treibt die Kosten in die Höhe, da Eltern, die für ihr Kind keinen Grippenplatz bekommen, kaum auf ihren Rechtsanspruch verzichten werden.

"Die einzige vernünftige Antwort darauf kann nur sein, Bundeskanzlerin Angela Merkel muss die Fernhalteprämie von Frau Schröder und der CSU stoppen und dafür sorgen, dass die zwei Milliarden Euro stattdessen in den Ausbau der Betreuungsunfrastruktur investiert werden können", fordert Schwesig.

Die Kosten von Zwei Milliarden jährlich entstammen einer Berechnung des Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die Bundesregierung spricht bislang unbeirrt von benötigten 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Für ein Kind unter drei Jahren, dass zu Hause betreut wird, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro pro Monat ausgezahlt werden.

 

 

 

 

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