DIW Zwangsanleihe für Reiche

Veröffentlicht am 13.07.2012 in Bundespolitik

DIW: Zwangsanleihe könnte in Deutschland 230 Mrd Euro einbringen (Bild dpa)

Eine längst überfällige Debatte

Daniel von Fromberg

Wohlhabende sollen Krisenkosten schultern - ein entsprechender Vorschlag des DIW sorgt für Wirbel. Dem Wirtschaftsinstitut zufolge könnten Zwangsanleihen für Reiche rund 230 Milliarden Euro einbringen. SPD-Chef Sigmar Gabriel: "Ich finde es richtig, dass endlich darüber diskutiert wird, wie wir die Kosten der Bankenkrise gerechter verteilen."

Die Forderung des Deutschen Institus für Wirtschaftsforschung (DIW) nach einer "ZWANGSANLEIHE FÜR WOHLHABENDE" hat die Debatte um eine gerechte Verteilung der Krisenkosten neu entfacht. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Initiative gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" als "interessant", während FDP-Fraktionsvize Volker Wissing den Vorschlag als tiefen Griff "in die rote Mottenkiste" geißelte. Demgegenüber interpretierte DIW-Chef Gert Wagner Zwangsanleihen in einem Gastbeitrag in der "Welt" als "ausgleichende Gerechtigkeit". Vermögende hätten lange, von der Umverteilung von unten nach oben profitiert".

Gabriel: Kosten gerechter verteilen

Aus der SPD gibt es vermehrt Zustimmung, zu dieser Leseart. SPD-Chef Sigmar Gabriel schrieb auf einer Facebook-Seite: "Ich finde es richtig, dass endlich darüber diskutiert wird, wie wir die Kosten der Bankenkrise gerechter verteilen." Der schleswig-holsteinische SPD-Vorsitzende Ralf Stegner bemerkte, dass eine Zwangsanleihe nur Personen treffe, "die es sich leisten können" und zugleich "ein neuer Leistungsausgleich mit ziemlich hohem Ertrag" wäre.

Besonders in sogenannten "Schuldenstaaten" wie Italien könnte die Maßnahme eine große Wirkung entfalten. Einen Bericht des "Handelsblatts" zufolge liegt das private Nettovermögen dort bei 8,6 Billionen Euro - und damit deutlich über den Staatsschulden. Zudem sei dort das Vermögen sehr ungleich verteilt. Zehn Prozent der Italiener gehört knapp die Hälfte des Gesamtvermögens. In Deutschland liegt das Privatvermögen einem OECD-Bericht vom Mai 2012 zufolge bei knapp 400 Prozent des Bruttoinlandprodukts - bei einer Verschuldung von geschätzten 82 Prozent im Jahre 2013. Das Fazit des DIW. "Diese Vermögen sollen verstärkt zur Entschärfung der Schuldenkrise mobilisiert werden."

Ähnlich äuußerte sich auch der Berliner SPD-Chef Jan Stöß: "Es kann nicht sein, dass sich große Vermögen kaum noch an der Finanzierung des Staates beteiligen." SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte im "Handelsblatt" am Freitag: Über eine Zwangsanleihe könnte das "reichlich vorhandene Privatvermögen" besser "zur Krisenbewältigung eingesetzt werden". Zugleich sei aber auch über Alternativen nachzudenken, wie zum Beispiel eine Vermögenssteuer oder eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes - beides Beschlüsse des SPD-Parteitages im Dezember 2011.

Der diskrete Charme der Zwangsanleihe

Das DIW hatte am Mittwoch in einem Bericht vorgeschlagen, die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands mit einer Zwangsanleihe oder -abgabe zu belegen. Zehn Prozent des Privatvermögens oberhalb von einer Grenze von 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) sollen an den Staat abgeführt werden. Damit könnten nach Berechnungen des Instituts rund 230 Milliarden Euro eingenommen werden, was neun Prozent des Bruttoinlandprodukts entspricht.

Die Zwangsanleihe wird dabei ein besonderer, diskreter Charme zugesprochen. Da das Geld verzinst, steuerlich besonders berücksichtigt und bei Konjunkturerholung zurückgezahlt wird, könnte Steuer- und Kapitalflucht vorgebeugt werden. "Weniger Steuerwiderstand" könnte "die politische Umsetzung erleichtern", so DIW-Fachmann Stefan Bach.

Zwangsabgaben für Wohlhabende sind spätestens seit der athenischen Demokratie ein bekanntes Mittel, um in Krisenzeiten dem Staat liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch in Deutschland gibt es historische Beispiele:vom "Wehrbeitrag" von 1913 über die Zwangsanleihe von 1922/23 bis hin zum "Lastenausgleich" von 1952. Allerdings kennt die deutsche Geschichte auch die Fallstricke einer solchen Regelung: 1984 kassierte das Bundesverfassungsgericht die " Investitionshilfeabgabe" der schwarz-gelben Regierung mit dem Hinweis, Zwangsabgaben seien nur "unter engen Voraussetzungen" gültig.

Entsprechend vorsichtig äußerte sich SPD-Vize Poß am Donnerstag in der "Welt". Anleihen und Abgaben müssten stets "sehr sorgfältig" daraufhin überprüft werden, "ob sie überhaupt verfassungsrechtlich möglich" seien.

(mit DPA)

 

 

 

 

 

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