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Wahlrechtsreform
In den vergangenen Legislaturperioden ist der Bundestag aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf 736 Abgeordnete angewachsen. Damit ist der Bundestag so groß wie nie zuvor. Wir wollen das ändern und haben uns mit unseren Koalitionspartnern auf einen Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags geeinigt – ein guter Kompromiss, durch den die Regelgröße von 598 Abgeordneten künftig eingehalten wird und zugleich alle 299 Wahlkreise erhalten bleiben. Alle Parteien sind von der Reform betroffen, keine Partei wird einseitig benachteiligt. Nach langen Debatten und Verhandlungen kommt es nun da-rauf an, die Wahlrechtsreform zügig umzusetzen. Nichtstun ist keine Alternative, weil dann 19 Wahlkreise wegfallen würden, was sich im Übrigen auch auf den Zuschnitt vieler weiterer Wahlkreise auswirken würde. Die Folge wären noch größere Wahlkreise – und damit längere Wege für Abgeordnete und weniger Zeit für die Bürger*innen.
Medikamentenversorgung
Ein Thema hat besonders Eltern in den letzten Wochen und Monaten umgetrieben: der Mangel an bestimmten Medikamenten wie beispielsweise Fieber- und Hustensaft. Damit sich die Lage kurzfristig entspannt, setzen die Krankenkassen die sogenannten Festbeträge für 180 Medikamente für drei Monate aus. Das bedeutet, dass die Herstellenden mehr Geld für diese Arzneimittel erhalten können. Zudem hat unser Gesundheitsminister Eckpunkte für strukturelle Verbesserungen bei der Arzneimittelversorgung vorgelegt. Künftig sollen Krankenkassen deutlich höhere Kosten als heute übernehmen können, damit sich Lieferungen nach Deutschland mehr lohnen. Zudem soll die Produktion von Arzneimitteln in der EU gestärkt werden, indem zuverlässige europäische Hersteller bei Vertragsabschluss bevorzugt werden.